Der Entwurf der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „In der Point“ hat inkl. der Begründung gem. §3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.08.2016 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 21/2016 vom 12.08.2016 hingewiesen.
Das Ergebnis der frühzeitigen Auslegung liegt nun zur Bewertung vor.
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben; sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.
Ergebnis der vorgezogenen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Keine Stellungnahme hat abgegeben:
Landratsamt Traunstein, SG 3.36 – Untere Verkehrsbehörde
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Keine Einwendungen oder Bedenken gegen die Planung haben erhoben:
Landratsamt Traunstein, SG 5.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 30.08.2016
Landratsamt Traunstein, SG 2.20 – Beitragsrecht, e-Mail v. 06.09.2016
Achengruppe, Schreiben vom 11.08.2016
Bayerischer Bauernverband, E-Mail vom 09.08.2016
Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben vom 22.08.2016
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 06.09.2016
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
(siehe Einzelbeschlüsse)