Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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Gemeinderätin Anneliese Kiermaier ist zur Sitzung erschienen (19.26 Uhr).
Der Eigentümer des o. g. Grundstückes beantragt die Einbeziehung einer Teilfläche in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Götzing, Bereich Bergfriedstraße/ Waldweg gemäß § 34 BauGB.
Die Fläche erscheint grundsätzlich geeignet für eine Bebauung, wenn der künftige neue Ortsrand ausreichend eingegrünt wird und die nötigen Abstände vom östlich gelegenen Waldrand eingehalten werden können. Dies ergab eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem Kreisbaumeister. Das Hauptgebäude sollte mit reduzierter Wandhöhe so weit wie möglich vom Waldrand abgerückt werden; im Westen sollten die best. Grundstücksgrenzen als Ortsrand aufgenommen werden. Die nötigen Festsetzungen sollen in der Satzung festgelegt werden.
Die Zufahrt und die notwendige Erschließung kann über das gemeindliche Grundstück FlNr. 4144 der Gemarkung Fridolfing sichergestellt werden.
Die Errichtung der Zuwegung dieses Außenbereichsgrundstückes wäre mittels einer Gestattung zu regeln, so dass der Antragsteller die Zufahrt zu seinem Grundstück vollständig auf eigene Kosten herstellen kann. Weiter ist mittels einer Sondervereinbarung gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung zu vereinbaren, dass die Kosten zu erstatten sind, die die eines üblichen Hausanschlusses übersteigen.
Mangels einer Wendemöglichkeit soll der Eigentümer in diesem städtebaulichen Vertrag außerdem dazu verpflichtet werden, die Mülltonnen zur Entleerung bis zur Erschließungsstraße „Waldweg“ zu verbringen.
Beschluss
Mit der Einbeziehung der genannten Teilfläche in die bestehende Ortsabrundungssatzung besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen, die nötigen Planentwürfe fertigen zu lassen und das Bauleitplanverfahren durchzuführen. In diesem städtebaulichen Vertrag soll eine Gestattung zur Straßenherstellung auf eigene Kosten aufgenommen werden. Ferner ist für den Kanalanschluss eine Sondervereinbarung mit Kostenübernahme zu treffen und eine Verpflichtung aufzunehmen, wonach die Mülltonnen zur Entleerung bis zur Straße „Waldweg“ verbracht werden müssen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2023 09:28 Uhr