Antrag von Eberhard Gramm, Gierling 2 auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaues mit 2 Wohneinheiten mit Carport auf Fl.Nr. 4786, Gemarkung Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 02.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In einem Vorgespräch beim LRA TS wurde empfohlen, die generelle Zulässigkeit eines Ersatzbaues sowie Größe und ggf. Anzahl der Wohnungen in einem förmlichen Vorbescheidverfahren prüfen zu lassen. Daher wird nunmehr ein entsprechender Antrag eingereicht.
Das Vorhaben (neues Betriebsleiterwohnhaus) liegt im Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB grundsätzlich privilegiert. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des BauGB liegt vor. Das Vorhaben dient diesem Betrieb.
Bei der Beurteilung sind sowohl das bestehende Austragshaus als auch die Wohnbedürfnisse entsprechend zu berücksichtigen. Für landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnhäuser gilt eine max. Wohnflächenobergrenze von 200 m². Weiterhin ist nur eine Wohnung zulässig, da bereits ein Austragshaus besteht.
Größe und Gestaltung (insbesondere auch der Nebengebäude) sollten i. Ü. im förmlichen Verfahren geprüft und von der Genehmigungsbehörde festgelegt werden.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt generell das Einvernehmen zu einem Ersatzbau für ein neues Betriebsleiterwohnhaus. Größe und Gestaltung sind abschließend von der Genehmigungsbehörde festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2023 09:09 Uhr