Bauantrag von Florian Maier, Ostmarkstraße 7, auf Änderung und Erweiterung des best. Gebäudes zum Einbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 1117 der Gemarkung Pietling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 25.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der westlich bestehende eingeschossige Gebäudeteil am Anwesen Brunn 2 soll aufgestockt und in Zusammenhang mit dem ehemaligen Heuboden im Bestand als Wohneinheit ausgebaut werden.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Außenbereichssatzung „Pietling Brunn“. Die Satzung umgrenzt den Ortsteil Brunn eng an den bestehenden Gebäuden, sodass nach Beurteilung durch das Landratsamt Traunstein die Errichtung eines separaten Wohnhauses westlich des Anwesens nicht möglich war. Es wurde angeraten, den Bestand entsprechend auszubauen. Diesen Vorschlag hat der Antragsteller aufgegriffen und den entsprechenden Bauantrag vorgelegt.
Durch die Außenbereichssatzung werden einzelne öffentliche Belange, die dem Vorhaben ansonsten entgegenstünden, ausgeschaltet (Darstellung FNP, Splittersiedlung etc.). Das Vorhaben ist daher auf Grundlage der Satzung aus Sicht der Gemeinde Fridolfing planungsrechtlich zulässig.
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist über die bestehende Einzelanlage sicherzustellen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
Vorsorglich wird bzgl. der Anzahl der Wohneinheiten auch einer Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 der Außenbereichssatzung zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 07:37 Uhr