Abgrabungsantrag von Herrn Michael Berthold, Hadrianstraße 57, für das Grundstück FlNr. 315 der Gemarkung Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen (19.30 Uhr).
Auf dem o. g. Grundstück soll westlich der bestehenden Hofstelle eine Fläche von 1.100 m² um durchschnittlich 6 m Abbautiefe abgegraben werden. Zum Nachbargrundstück FlNr. 338 soll ein 2 m breiter Streifen verbleiben. Die Böschung wird im Verhältnis 1:1 hergestellt. Ein Bepflanzungs- bzw. Rekultivierungsplan hierfür wurde trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Im Nordwesten soll mit der Maßnahme auch der Zufahrtsbereich zur Kreisstraße verbessert werden. Nach Beendigung des Abgrabungsvorganges sollen auf dem Baugrundstück eine Aufzuchtfläche für Wasserpflanzen und ein Holzlagerplatz für Rund- und Brennholz geschaffen werden.
Die Betriebsbeschreibung vom 19.06.2017 wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Aus Sicht der Gemeinde Fridolfing steht vorliegend der über acht Jahre geplante (gewerbliche) Abgrabungsvorgang im Vordergrund, die anschließende landwirtschaftliche Nutzung stellt nur noch ein Nebenprodukt der Maßnahme dar.
Das zur Abgrabung vorgesehene Grundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich und ist im gültigen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben beurteilt sich aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.
Unmittelbar westlich des Baugrundstückes ist ein Bodendenkmal kartiert. Durch das Landratsamt Traunstein wurde daher vorab das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege beteiligt. Dieses hat folgende Stellungnahme (die auch an den Bauherren weitergeleitet wurde) abgegeben:
Aus der Überlieferung ist für unser Fachinformationssystem der Befund zusammengefasst: „Ca. 550 m sw der Kirche von Fridolfing wurden seit dem 19. Jh. in einer Sandgrube und bei der Anlage des Stadler Braukellers bronzezeitliche Brandgräber sowie Körpergräber der römischen Kaiserzeit gefunden. Eine 1925 gefundene Bronzefibel wurde etwa 1935 von Alois Rehrl als Geschenk an Heinrich Himmler übergeben. “Es ist wohl nicht mehr nachzuvollziehen, wo und wie groß diese Sandgrube des 19. Jahrhundert
war. Es kann sein, dass im beantragten Bereich (fast) alle Gräber weg sind, andererseits ist das Risiko für den Bauherrn groß, nach einer Genehmigung viele Tausend Euro für eine fachgerechte Ausgrabung aufbringen zu müssen. Es entstünde eine unverhältnismäßige Belastung für den Bauherrn. Sicher beurteilen könnte man das erst nach einem fachlich begleitenden Oberbodenabtrag. Wir raten daher von einer Genehmigung ab.
Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass er seinen Antrag aufrechterhält.
Die Planung sieht vor, dass die Abgrabung in einem Abstand von 2 m an der Grenze zu FlNr. 338 ansetzt und eine 45° steile Böschung hergestellt wird. Das Grundstück FlNr. 338 ist mit hohen Bäumen bestockt, die teilweise bis zu ca. 1,50 m an der Grenze stehen. Außerdem reicht der vorhandene Keller hier vermutlich direkt bis zur Grundstücksgrenze. Aufgrund des sandigen Bodens ist die Standsicherheit weder der beschriebenen Bäume noch der künftigen Böschung gewährleistet; Gefahren durch Abrutschungen und Baumwurf sind bei der jetzigen Planung wahrscheinlich; dies betrifft auch die Kreisstraße. Ggf. ist auch der nachbarliche Keller mit Notausgang hins. der Standsicherheit beeinträchtigt.
Weiterhin dürften Belange des Natur- und Artenschutzes betroffen sein. Ggf. wäre ein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Entsprechende Nachweise liegen bisher nicht vor.
Es wird festgestellt, dass der unmittelbar betroffene westliche Nachbar dem Antrag bisher nicht zugestimmt hat.
Beschluss
Der Gemeinderat hat aufgrund der beschriebenen Gefahrenlage und der Beeinträchtigung öffentlicher Belange sowie aufgrund des langen Abgrabungsvorganges erhebliche Bedenken und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zum Abgrabungsantrag in der vorgelegten Form nicht herzustellen, da öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 07:56 Uhr