Bauantrag von Ruf Nikolay auf Änderung und Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1263/2 der Gemarkung Fridolfing, Obermühlstraße 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 16.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die bereits begonnenen genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (Anbauten) wurde seitens des Landratsamtes Traunstein ein Bauantrag angefordert.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Fridolfing Nord in der Änderungsfassung vom 04.10.2007 (12. Änderung). Die beiden Anbauten befinden sich zwar innerhalb der festgesetzten Baugrenzen, allerdings widersprechen Dachform (geplant Pultdächer, festgesetzt Satteldächer) und Dachneigung (gepl. 13°, festgesetzt mind. 27°) den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Desweiteren beträgt die Dachneigung am Hauptdach nach Aufstockung 24° anstatt mind. 27°. Hierfür sind Befreiungen beantragt.
Die Befreiungen könnten aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden, da die Grundzüge der Planung noch nicht berührt und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Nachbarliche Interessen werden nicht tangiert.
Der
im Norden befindliche Carport soll laut Eingabeplan entfernt werden, um die Abstandsflächen-situation zu bereinigen.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 08:35 Uhr