Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes Pietling - Fürsterstraße im Bereich des Grundstückes FlNr. 79/T der Gemarkung Pietling; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Grundstück FlNr. 79/T der Gemarkung Pietling an der Fürster Straße wurde eine Anfrage für eine Wohnbebauung vorgelegt.
Das Grundstück liegt zwar innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Pietling-Fürsterstraße“ in der Fassung vom 27.02.1996, ist dort aber als nicht bebaubare Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.
Aus ortsplanerischer Sicht erscheint eine Bebauung an dieser Stelle grundsätzlich denkbar; auch die vorhandene Erschließung spricht für eine Bebauung.
Im gültigen FNP ist die Fläche bereits als Dorfgebiet (MD) dargestellt und somit für eine mögliche Bebauung vorbereitet.
Da an der bestehenden Hofstelle weiterhin Rinderhaltung stattfindet, müsste zur Prüfung der Verträglichkeit voraussichtlich ein Geruchsgutachten beigebracht werden. Dem Eigentümer ist dies bekannt; ebenso ist ihm bekannt, dass er hierfür die Kosten zu tragen hätte.
Die bestehenden Versorgungsleitungen im bzw. am Grundstück müssen entsprechend beachtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und befürwortet grundsätzlich die Änderung.
Die Kosten für das nötige Gutachten und die Bauleitplanung sind vom Antragsteller zu tragen.
Das Verfahren ist nach § 13 a) bzw.
§ 13 b) BauGB ohne förmliche Umweltprüfung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 08:34 Uhr