Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2017 bis 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

I.        Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2018

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2018 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 21. November 2017 und 30. Januar 2018 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2018 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2017 bis 2021 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2018 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.797.800,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 15,17 Mio. € ist lediglich eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018, welche im Haushaltsjahr 2019 kassenwirksam wird, notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.190.300,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2018


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:



§ 1
       (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit        festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        19.419.400,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          15.169.600,00 
       ab.

       (2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing für das        Wirtschaftsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Erfolgsplan
       in den Erträgen mit        765.994,00 €
       und in den Aufwendungen mit        853.185,62 €
       und im Vermögensplan
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        603.200,00 €
       ab.


       § 2
       (1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und        Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 € festgesetzt.

       (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des        erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen.


       § 3
       (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

       (2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes        Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.

       
       § 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt        festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


       § 5
       (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach        dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.

       (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach        dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.


       § 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.



II.        Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021

Den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.



III.        Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.

Für das Jahr 2018 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von -87.191,62 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.


Im Zuge der Aussprach b emerkte Gemeinderat Jäger, dass aufgrund der guten finanziellen Situation der Gemeinde darüber nachgedacht werden solle, die Grundsteuer um einige Prozentpunkte zu senken.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 08:33 Uhr