I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2018
Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2018 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.
Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 21. November 2017 und 30. Januar 2018 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.
Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2018 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2017 bis 2021 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.
Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.
Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2018 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.797.800,00 € eingeplant werden konnte.
Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 15,17 Mio. € ist lediglich eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018, welche im Haushaltsjahr 2019 kassenwirksam wird, notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.190.300,00 € geplant.
Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.419.400,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.169.600,00 €
ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing für das Wirtschaftsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 765.994,00 €
und in den Aufwendungen mit 853.185,62 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit 603.200,00 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 € festgesetzt.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
II. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021
Den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.
III. Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.
Für das Jahr 2018 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von -87.191,62 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.
Im Zuge der Aussprach b
emerkte Gemeinderat Jäger, dass aufgrund der guten finanziellen Situation der Gemeinde darüber nachgedacht werden solle, die Grundsteuer um einige Prozentpunkte zu senken.