3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 29.01.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Belange des Grundwasserschutzes werden beachtet. Die Ausgestaltung des Feuerwehrübungsplatzes wurde im Zuge der Objektplanung bereits mit dem WWA und dem LfU abgestimmt.
Die Hinweise bzgl. Oberflächengewässer und Starkniederschläge werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung beachtet, soweit das möglich und erforderlich ist. Nachteilige Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger sind nicht erkennbar.
Die schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers ist grundsätzlich gesichert. Die Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser durch das konkrete Bauvorhaben erfolgt durch die HLS- bzw. Objektplanung; insofern wird kein Bedarf gesehen, dies auch noch im Einzelnen in der Bauleitplanung darzustellen. Die Grundzüge der Entwässerung können jedoch in der Begründung noch ergänzend erläutert werden.
Altlasten oder Bodenverunreinigungen sind der Gemeinde nicht bekannt. Zur Objektplanung wird ein Bodengutachten erstellt; je nach Ergebnis können Anforderungen in diesem Zuge berücksichtigt werden.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen; die Begründung wird entsprechend angepasst
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 08:33 Uhr