Bauantrag der Otter-Huber Biogas GbR zur Änderung der bestehenden Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1613, Gmkg. Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs.1 Nr. 6 BauGB privilegiert, da die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
  • räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Betrieb;
  • Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb (ca. 70 %);
  • nur eine Anlage an der Hofstelle;
  • die Kapazität überschreitet nicht 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr.

Die geplanten Maßnahmen werden begründet mit Optimierung/Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Erhöhung der Effizienz und des Wirkungsgrades und mit Änderung des techn. Standards und des techn. Fortschrittes. Die Gasverwertung soll künftig nicht mehr kontinuierlich mit gleichbleibender Leistung erfolgen, sondern wird dem Netzfahrplan des Netzbetreibers angepasst.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:17 Uhr