Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2016 – Behandlung der Prüfungserinnerungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung am 11.01.2018 für das Haushaltsjahr bzw. Wirtschaftsjahr 2016 wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss die Belege und Unterlagen des kameralen Haushaltes sowie des kaufmännisch geführten Regiebetriebes Abwasser zur Prüfung vorgelegt.                                
Mehrere Punkte wurden bereits im Rahmen der abschließenden Besprechung mündlich erörtert und erledigt.
Zu den sonstigen  Erinnerungen und Anregungen bei der örtlichen Rechnungsprüfung wird folgendes berichtet:

1. (5100.6540, BelegNr. 5 und 11) Es wurden Fahrtkilometer abgerechnet obwohl eine Bahncard für den Beschäftigten vorlag.
Bei der durchgeführten Dienstreise nach Regensburg wurden insgesamt drei verschiedene Reiseziele angesteuert. Durch diese notwendige Flexibilität wurde der private Pkw benutzt. Wäre die Dienstreise mit der Bahn durchgeführt worden, wären mehrere Taxifahrten nötig gewesen.
Die Reise mit dem Zug hätte inkl. Bahncard ca. 50 € gekostet. Hinzuzurechnen wären noch die Taxifahrten zu den drei besuchten Dienstorten und zurück. Nach Ermittlungen der Verwaltung, würden diese rund 40-50 € betragen. Somit ist festzustellen, dass die reinen Fahrtkosten bei Bahn- und Taxinutzung mit max. 100 € ausgefallen wären. Die abgerechneten Fahrtkosten bei Nutzung des Privatfahrzeuges beliefen sich auf 128 €.
Der Bedienstete wird dazu angehalten, künftig die erworbene Bahncard in vollem Umfang zu nutzen.

2. (5100.6540, BelegNr. 9) Warum entstanden Fahrtkosten für Dienstreisen nach Regensburg in unterschiedlicher Höhe?
Die Beträge der beiden Fahrtkostenabrechnungen sind 141,00 € bzw. 53,80 €. Nach Durchsicht der Abrechnungen wurde festgestellt, dass bei der mit der geringeren Summe lediglich die Rückfahrt abgerechnet wurde. Die Hinfahrt war einen Tag früher als die dienstl. Veranstaltung und wurde von der Beschäftigten als Privatfahrt behandelt.

3. (8801.9400, BelegNr. 129) Warum wurden Arbeiten für Bodenausgleich bei den Wohnungen des Projekts „Generationenwohnen Fridolfing“ bezahlt?
Die Leistungen waren zu begleichen, da sie zur Herstellung der Barrierefreiheit der Wohnungen in Haus 2 erforderlich waren und beauftragt worden sind.
Es handelte sich um Zusatzleistungen des Bodenlegers aufgrund eines Planungsmangels. Der Schaden bzw. die zusätzlichen Kosten werden beim Honorar des beauftragten Planungsbüros in Abzug gebracht. Dies ist auch so mit dem Planungsbüro vereinbart.
Bei der Gemeinde verbleiben somit keine zusätzlichen Kosten.

4. (5100.5210, BelegNr. 3 und 4) Warum differieren die Anschaffungskosten für ein Patientenhandgerät so stark.
Nach Rückfrage bei dem Lieferanten, handelte es sich bei der bestellten Menge von 5 Handgeräten zu 272 € um den normalen Verkaufspreis. Bei der zweiten Beschaffung von 10 Handgeräten zu 226 € wurden vom Großhändler bessere Einkaufskonditionen gewährt, welche vom Lieferanten direkt an die Gemeinde weitergegeben wurden.

5. (5100.5400) Warum entstehen im Sommer bei der Salzachklinik so hohe Heizkosten? Welche Energieausbeute bringt die installierte Solaranlage?
Gemäß den Abrechnungen des EZF-Fridolfing belaufen sich die Kosten für gelieferte Wärme von 15.04.-15.05.2016 auf 5.287,88 €. Nach Durchsicht der Belege ergab sich, dass bei dieser Abrechnung der Arbeitspreis von 1.566,76 € für die Ölkesselnutzung für ein ganzes Jahr enthalten war. Zieht man diese Kosten ab, so erhält man eine Verbrauchsabrechnung, die durchaus im Rahmen der üblichen Heiz- und Warmwasserkosten für diese Periode ist.
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Heizungsbauunternehmen, ist die Energieausbeute für die Solaranlage nicht explizit messbar, da bei dieser kein Wärmemengenzähler installiert ist. Aufgrund der laufenden Kundendiensttätigkeit sind keine Fehlfunktionen bekannt und es wird davon ausgegangen, dass die Anlage einwandfrei funktioniert.

6. (versch. Buchungsstellen) Preis für die Müllentsorgung der 1,1 m³-Container ist von 38,50 €/m³ auf 43,50 €/m³ gestiegen?
Seit 12.2016 wurden von der Entsorgungsfirma die Gebühren von 38,50 € pro m³ auf 43,50 € erhöht. Zuvor wurden die Gebühren ab 01.2016 von 32,00 € auf 38,50 € aufgestockt. Nach Auskunft des Entsorgers, wurden von der Müllverbrennungsanlage, der ZAS in Burgkirchen, innerhalb dieses Zeitraumes die Gebühren zweimal in dieser Größenordnung erhöht. Die Entsorgungsfirma, welche den Müll der Gemeinde abholt, hat dabei lediglich die Mehrkosten weiter verrechnet. Der eigene Gewinnanteil sei dadurch nicht berührt gewesen. In einem Erläuterungsschreiben sei dies auch seinerzeit jedem Abnehmer mitgeteilt worden.

7. (0600.5200) Wo sind die Kopiererstandorte bei denen Serviceverträge bestehen? Anzahl der Farbausdrucke im Quartal 07.-09.2016  mit 12.290 korrekt?
Die Gemeinde hat für die drei Kopierer Serviceverträge abgeschlossen, da diese kostengünstiger sind als bei Eigenkauf und Eigenunterhalt. Diese Kopierer befinden sich im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoß. Die Geräte in den Obergeschossen werden von den Beschäftigten auch als Drucker genutzt. Der Verbrauch von 12.290 Farbausdrucken im 3. Quartal 2016 ist im Vergleich mit dem Vor- und Folgejahr durchaus im durchschnittlichen Rahmen. Insgesamt wurden 2016 54.525 Farbausdrucke abgerechnet (Quartalswerte: 14.122, 15.093, 12.290, 13.020).

8. (1300.5620, Beleg-Nr. 17) Abgesagter Lehrgang, Teilnehmergebühr trotzdem bezahlt.
Die beiden Teilnehmer, die den Kurs beim Kreisfeuerwehrverband gebucht hatten, konnten wegen dringenden Erntearbeiten im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Betätigung nicht teilnehmen. Ein Ersatzkandidat konnte wegen des knappen Zeitraumes leider nicht gefunden werden, so dass gemäß den Bestimmungen des Veranstalters, der volle Preis zu entrichten war.

9. Einkauf von Kleinmaterial und Süßigkeiten bei Discountern. Beachtung der Prinzipien einer Fair Trade-Gemeinde.
Die verschiedenen Dienststellen werden hingewiesen diesbezügliche Produkte nicht mehr in auswärtigen Geschäften, sondern in den  Fridolfinger Geschäften und im Eine-Welt-Laden einzukaufen. Dem Fair Trade-Gedanken wird somit Rechnung getragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorgelegten Prüfungsfeststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2016 hiermit erledigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2018 09:47 Uhr