Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Fertigwerkhalle auf dem Grundstück FlNr. 1095/20 der Gemarkung Pietling; Antragsteller Rolf Kliem, Fichtenstraße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 10.04.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kaltenbrunn II“. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden grundsätzlich eingehalten, jedoch soll der  Dachüberstand nur 10cm anstatt der geforderten 60cm an Ortgang und Traufe betragen. Hierfür ist eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB  erforderlich. Nachdem den geringen Dachüberständen auch bereits bei den schon bestehenden 2 Hallen zugestimmt wurde, sollte dies auch für das antragsgegenständliche Gebäude gelten.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss  nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der unterschrittenen Dachüberstände zuzustimmen.
Das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 08:30 Uhr