Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung sowie einer überdachten Fahrradabstellanlage auf dem Grundstück FlNr. 1299/39 der Gemarkung Fridolfing; Antragsteller Alexander Maier und Katrin Maier-Enzinger, Am Pflanzgarten 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 10.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dietwies-West II“. Entgegen der Fest setzungen des Bebauungsplanes sollen die Terrassenüberdachung sowie die Fahrradabstellanlage ein Glasdach anstelle der geforderten, kleinformatigen Dachmaterialien erhalten. Aufgrund der geplanten Ausmaße der Terrassenüberdachung von 4,03m x 6,54m handelt es sich nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben, es ist daher eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt.
Die Fahrradabstellanlage ist grundsätzlich verfahrensfrei zu errichten gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16a BayBO. Der im Bebauungsplan geforderte Grenzabstand der Nebengebäude von 1,50m zu den Grundstücksgrenzen ist einzuhalten. Mit dem Planfertiger wurde vereinbart, dass der Anbau Nord (Fahrradabstellanlage) durch Verschiebung der Stützen entsprechend angepasst wird.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und stimmt der nötigen Befrei-ung hinsichtlich der Dachdeckung gem. §31 Abs. 2 BauGB zu. Der vorgeschriebene Grenzabstand der Nebengebäude von 1,50m ist einzuhalten, der Eingabeplan ist dahingehend anzupassen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 08:30 Uhr