Anfrage von Frau Britta Schätzel auf Erlaubnis der Nutzung des Pietlinger Sportplatzes für die Kricketmannschaft des SV Kirchanschöring
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass bereits in der Sitzung am 15.03.2018 das Schreiben von Frau Britta Schätzel vom 15.02.2018 auf die Tagesordnung genommen wurde. Hier wurde beschlossen, dass die Gemeinde mit einer kurzfristigen Nutzung des Pietlinger Sportplatzes für drei bis vier Heimspiele (einschließlich Training) durch die Kricketmannschaft des SV Kirchanschöring einverstanden ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass von Seiten der Gemeinde keine personellen, maschinellen oder finanziellen Hilfeleistungen erbracht werden müssen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss teilte Frau Schätzel der Verwaltung am 04.04.2018 nunmehr mit, dass man von Seiten der Kricketmannschaft gerne die ganze Saison 2018 (Ende April bis Ende August) den Platz nutzen möchte. Außerdem wäre dann geplant, einen sogenannten „Pitch“ zu errichten. Darunter versteht man eine Fläche von 4 x 23 Metern, bei der der Oberboden abgetragen wird und die Fläche mit Ziegelsteinen und Kunstrasenbelag ausgelegt wird. Eine Platzierung des Pitches am Rande des Sportplatzes ist nicht möglich.
Frau Schätzel versicherte, dass man den Platz nach Beendigung der Nutzung wieder ordnungsgemäß herstellen wird. Es wurde bereits Kontakt mit den Nachbarn in Pietling aufgenommen, die sich positiv zu diesem Vorhaben geäußert haben.
Im Zuge der anschließenden Diskussion wurde durch den Gemeinderat die Frage aufgeworfen, wie bei einem Spielbetrieb die Situation Wasser/Strom/Toilette sowie Parkplatz geregelt wird.
Bürgermeister Schild erklärte hierzu, dass die Situation für die Verwaltung auch neu sei, da man ja ursprünglich nur von einer untergeordneten Nutzung für drei bis vier Spiele ausgegangen ist. Weiter stellte er fest, dass bei einem Rückbau am Ende der Saison der Rasen neu angesät oder ein entsprechender Fertigrasen verlegt werden müsste. Sollte ein Antrag für eine darüberhinausgehende Nutzung eingehen, müsste der Gemeinderat erneut entscheiden.
Am Ende der Diskussion einigte man sich darauf, dass von Seiten der Antragstellerin ein Konzept bezüglich der Parksituation, Strom-/Wasserversorgung und des Toilettenbetriebes einschließlich der Übernahme der entsprechenden Kosten hierfür vorgelegt werden muss. Außerdem ist die Notwendigkeit der Kunstrasenverlegung zu hinterfragen, um die parallele Nutzungsmöglichkeit als Fußballplatz nicht zu verlieren.
Beschluss
Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche mit der Antragstellerin aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 08:29 Uhr