Änderung/Erweiterung der best. Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 1151 der Gemarkung Pietling; Antragsteller Josef Hastreiter, Nilling 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Beantragt wird die Änderung/Erweiterung der bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlage wie folgt:
  • Errichtung einer Fahrzeugwaage
  • Berichtigung von Lage, Anordnung und Abmessungen der Fahrsilos
  • Berichtigung der Anordnung des Gärrestelagerbehälters
  • Errichtung eines Verbindungskellers mit Einhausung zwischen Fermenter und Gärrestlager
  • Berichtigung der Anordnung der Über-/Unterdrucksicherungen auf dem Gärrestelagerbehälter
  • Berichtigung von Lage und Anordnung der Gasleitungen
  • Errichtung eines Membranfolienspeichers mit d = 18 m, h = 9 m, Vmax = 1.710 m³ für die Fassung und Zwischenspeicherung von Biogas als Ersatz für den vorhandenen Membranfolienspeicher V = 750 m³
  • Erhöhung der Leistung der Gaserzeugung von bisher 1.965.927 Nm³/a Biogas auf bis zu 2.300.000 Nm³
  • Außerdem werden Änderungen an der Gasverstromung vorgenommen.

Der Antrag wurde bei der Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Traunstein eingereicht. Von dort wird die Gemeinde Fridolfing zu einer Stellungnahme zum Vorhaben gebeten.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs.1 Nr. 6 BauGB privilegiert, da die dort genannten Voraussetzungen gemäß den Antragsunterlagen erfüllt sind:
  • räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Betrieb;
  • Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb (ca. 57 %);
  • nur eine Anlage an der Hofstelle;
  • die Kapazität überschreitet nicht 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 08:28 Uhr