Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch sowie zur Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 2171/1 der Gemarkung Fridolfing, Lebenau 10; Antragstellerin Lebacher Martina


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig, wenn das Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird. Diese Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Fridolfing gegeben. Der Anbau ist hins. der Wohnfläche bescheiden und soll von der Tochter der Eigentümerin genutzt werden.
Die abwassertechnische Erschließung ist über die vorhandene Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung sicherzustellen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 08:28 Uhr