Erlass einer Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat der Entwurf einer neuen Plakatierverordnung für die Gemeinde Fridolfing vorgelegt.
Die aus dem Jahr 1954 stammende Satzung über das Plakatwesen ist rechtlich nicht mehr haltbar und muss aufgehoben werden. Gleichzeitig wurden in den neuen Entwurf weitreichende Regelungen zur Wahl- und Veranstaltungswerbung aufgenommen.
Grundsätzlich neu ist die Vorgehensweise bei öffentlichen Veranstaltungen. Bisher wurden Veranstaltungen telefonisch oder per Mail genehmigt und anschließend ausgehängt. Allerdings gab es auch immer wieder Plakate, die von Seiten der Gemeinde nicht genehmigt wurden. Für den Bauhof waren diese nicht zu unterscheiden und wurden daher nicht abgehängt. Mit dem neu einzuführenden System der Kennzeichnung durch Aufkleber dürften diese Probleme behoben werden können.
Weiter gab es auch immer wieder Schwierigkeiten mit Aufstellern, da die Gemeinde keine rechtsgültige Verordnung hatte und somit auch die Entfernung nicht geregelt war.
Anlässlich der Bundestagswahl wurden im letzten Jahr viele Wahlplakate außerhalb der zur Verfügung gestellten Plakattafeln aufgehängt, die aufgrund fehlender Ermächtigung nicht abgehängt wurden.
Der Entwurf der neuen Plakatierverordnung wurde bereits in der nichtöffentlichen Sitzung am 19.04.2018 durch den Gemeinderat vorbesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und beauftragt die Verwaltung, die Ve
rordnung im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 08:27 Uhr