Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11, beantragt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“, um das bestehende Wohngebäude aufstocken und zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht möglich, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen und insb. die Grundzüge der Planung berührt werden.
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hatte sich in der Sitzung am 09.11.2021 bereits einmal mit dem Thema befasst und hielt eine Nachverdichtung im Gebiet grundsätzlich für vertretbar bzw. wünschenswert.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Vorabstimmung mit dem Landratsamt Traunstein erscheint es denkbar, (nur) einzelne textliche Festsetzungen der Satzung zu ändern, z. B. insbesondere:
- Anzahl der Vollgeschosse > durchgehend II;
Seitl. Wandhöhen (bis jetzt als Traufhöhe festgesetzt) > 6,70 m;
GRZ und GFZ > noch zu überprüfen (GRZ 0,3 – 0,35?);
Abstandsflächenfestsetzung nach neuer BayBO;
Freigabe von Nebengebäuden in bestimmter Größenordnung;
Ggf Zulassung von Quergiebeln (1/3 – Regelung etc).
Die übrigen Festsetzungen blieben im Wesentlichen unangetastet, ebenso käme es zu keinen Änderungen im Bereich der zeichnerischen Festsetzungen.
Es könnte das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Antrag und die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan durch Änderung der textlichen Festsetzungen mit dem Ziel einer Nachverdichtung anzupassen. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2022 12:24 Uhr