Bauleitplanung - 20. Änderung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Nord"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1282/20 der Gemarkung Fridolfing, Alois-Rehrl-Straße 11, beantragt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“, um das bestehende Wohngebäude aufstocken und zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht möglich, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen und insb. die Grundzüge der Planung berührt werden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erscheint eine Nachverdichtung in dem als Anlage beigefügten „möglichem Änderungsbereich“ (Größe ca. 3,6 ha) grundsätzlich vertretbar bzw. wünschenswert. Weiter erscheint es denkbar, (nur) einzelne textliche Festsetzungen der Satzung zu ändern, z. B. insbesondere:
  • Anzahl der Vollgeschosse > durchgehend II;
  • Seitl. Wandhöhen (bis jetzt mit 4,00 m bzw. 6,00 m als Traufhöhen festgesetzt) > 7,20 m; damit wären künftig 2 Vollgeschosse + ein ausgebautes Dachgeschoss möglich.
  • GRZ und GFZ > noch zu überprüfen (0,30 – 0,35?);
  • Abstandsflächenfestsetzung nach neuer BayBO;
  • Freigabe von Nebengebäuden in bestimmter Größenordnung;
  • Ggf Zulassung von Quergiebeln (1/3 – Regelung etc).

Die übrigen Festsetzungen blieben im Wesentlichen unangetastet. Es soll geprüft werden, ob Änderungen im Bereich der zeichnerischen Festsetzungen z. B. bei den Baugrenzen notwendig bzw. sinnvoll sind.

Es könnte das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag und die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan durch Änderung der textlichen Festsetzungen mit dem Ziel einer Nachverdichtung anzupassen. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2022 12:24 Uhr