Haushalt 2020 - Bekanntgabe des Entwurfes der Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs.2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Entwurf der Jahresrechnung dem Gemeinderat noch vor der Einleitung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis vorzulegen.
Im Zusammenhang mit dieser Kenntnisnahme ist kein Beschluss oder andere Behandlung durch den Gemeinderat erforderlich.
Die gesamte Jahresrechnung 2020 sowie der zugehörige Rechenschaftsbericht, die Vermögensübersicht, die Übersicht über die Rücklagen und der Schulden sowie das Verzeichnis über die unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder, wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis vorgelegt.
Ergänzend wurden dem Gemeinderat die Eckdaten, wie z.B. die Haushaltsvolumina und die Zuführungen anhand einer Präsentation dargestellt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und des Kämmerers zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.11.2022 12:24 Uhr