Ausbau Obermühlstraße, Schwalbenweg West und Tannenstraße- Vorstellung der überarbeiteten Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP wurde von Herrn Althammer von der S.A.K Ingenieurgesellschaft mbH, Traunstein, der Planungsstand mit eingearbeiteten Änderungen erläutert.

In der Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 wurden die Planentwürfe zu den geplanten Straßenneubauten des Schwalbenweges, der Obermühl- und Tannenstraße vorgestellt und diskutiert. 
Besonders die Notwendigkeit und Anzahl von Stellplätzen, Sinnhaftigkeit von Engstellen und Verschwenkungen und ein etwaiger Gehweg in der Tannenstraße wurden angesprochen.
Die aus der Diskussion ergebenden Anregungen wurden vom beauftragten Ing. Büro S.A.K, Traunstein, entsprechend eingearbeitet. 
Laut Kostenschätzung vom 24.02.2022 ist mit Baukosten für alle drei geplanten Maßnahmen von 504.000,00 € zu rechnen.

Im Zuge der kurzen Diskussion wurden noch drei wesentliche Anregungen zur Optimierung der Planung besprochen: Zum einen soll auf die schmalen Grünstreifen entlang der Längsparker in der Obermühlstraße und im Schwalbenweg verzichtet werden (1). Weiter soll eine fußläufige Querungsmöglichkeit im Bereich längerer Grünstreifen (insb. im Schwalbenweg) berücksichtigt werden (2). Engstelle und Grünstreifen im Bereich der Einfahrt zum Haus Sonnenschein sollten – in Abstimmung mit der Feuerwehr – nochmals überprüft und angepasst werden (3).

Es ist darauf zu achten, dass Baumpflanzungen nur dort erfolgen, wo es unter Berücksichtigung der bestehenden Grünordnung der angrenzenden Grundstücke sinnvoll ist.

Durch den 1. Bürgermeister wird abschließend auf Nachfrage klargestellt, dass eine förmliche Anliegerbeteiligung aufgrund der Behandlung dieses TOP`s in öffentlicher Sitzung nicht mehr erfolgen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die überarbeiteten Entwurfsplanungen zur Kenntnis und beschließt, auf deren Grundlage unter Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Anpassungen (1 – 3) die Planung fertigzustellen. Die Baumaßnahme soll nach abschließender Klärung der geplanten Nahwärmeversorgung und Freigabe der berechneten Kosten durch den Gemeinderat ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.12.2022 09:59 Uhr