Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 11.11.2021 und 06.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.3

Sachverhalt

Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. In der ersten Stellungnahme wird gerügt, dass Aussagen zu Lärm und Geruch, verursacht durch die Bäckerei Steinberger fehlten. Die schalltechnische Untersuchung weise Unzulänglichkeiten auf und es fehle eine Betriebsbeschreibung zur Gaststätte Gruber. In der weiteren Stellungnahme wird ausgeführt, dass das nachgereichte Geruchsgutachten in Ordnung sei und die zulässigen Immissionsrichtwerte für Gerüche deutlich unterschritten würden. Die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eines MD (Dorfgebietes) würden unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen an den neuen Wohngebäuden eingehalten

Stellungnahme der Verwaltung:
Die ergänzten Gutachten belegen, dass die Anforderungen bzgl. des Immissionsschutzes im MD eingehalten werden können, wenn die unter Nr. 11 der textlichen Festsetzungen der Satzung i. V. m. der Planzeichnung bestimmten Maßnahmen umgesetzt werden. Weitere gutachterliche Untersuchungen oder Anpassungen in den Entwürfen erscheinen nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2022 09:59 Uhr