Landratsamt Traunstein, Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 11.11.2021, 08.09.2022 und 10.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.5

Sachverhalt

Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Baugrundstück als Altlastenfläche kartiert war, dieser Status jedoch gelöscht sei, allerdings mit dem Vermerk, dass abfallrechtlich relevante Restbelastungen vorhanden und Überwachungsmaßnahmen erforderlich seien. Bei der Bebauung sei ein zugelassener Sachverständiger beizuziehen; eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser sei nicht möglich.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Bereits in der geltenden Satzung war der Hinweis zur Altlast enthalten verbunden mit verschiedenen Verpflichtungen für den Bauherrn bei der Bauausführung. Die Hinweise sollten gemäß den gestellten Anforderungen konkretisiert werden. Insb. müssen im bauordnungsrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren die Neubewertung und Begleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen erfolgen. Für die Versickerung von Niederschlagswasser muss grundsätzlich eine Erlaubnis beantragt werden. Nach Durchsicht des damaligen Gutachtens und in Abstimmung mit dem Sachgebiet Bodenschutz im LRA steht ansonsten einer Weiterplanung nichts entgegen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2022 09:59 Uhr