Bauantrag zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1373, Gemarkung Pietling, Kelchham 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines Vorbescheidverfahrens, geplante Größe 18 m auf 38 m. Die Größenordnung im Bauantrag ist nunmehr auf 16 m auf 23 m reduziert. Nach Beurteilung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Maßnahme gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB als einmalige Gewerbeerweiterung unter Berücksichtigung des Abrisses der bestehenden Maschinenhalle noch zulässig und angemessen.

Gemäß Stellungnahme Wasserrecht liegt die zu bebauende Fläche außerhalb eines Überschwemmungsgebietes. Laut Antragsteller werden im neuen Gebäude keine wassergefährdenden Stoffe gelagert.

In der erstellten schalltechnischen Untersuchung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben in keinem Konflikt mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft vor anlagebezogenen Lärmemissionen des Gewerbebetriebs steht. Zur Gewährleistung werden entspr. Auflagen für die Baugenehmigung vorgeschlagen.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Erweiterung des gewerblichen Betriebes in Form der geplanten Halle noch zulässig. Nach Ausführung sind die Erweiterungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2022 11:00 Uhr