6. Änderung des Bebauungsplanes "Dietwiesstraße Ost Teil I" - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29.09.2022 die „5. Änderung des Bebauungsplanes Dietwiesstraße Ost Teil 1“ als Satzung beschlossen, mit der anstelle einer max. Grundfläche der Gebäude eine GRZ von 0,3 festgesetzt wurde, um den Eigentümern eine Nachverdichtung im Bestand zu ermöglichen. Aufgrund eines bereits vorliegenden Bauantrages zeigte sich die Notwendigkeit, die GRZ neu auf 0,35 festzusetzen.
Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 26.10.2022 ist inklusive Begründung in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 05.12.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 21/2022 vom 28.10.2022 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Äußerungen vorgelegt.
Ergebnis der Behördenbeteiligung
Durch die beteiligten Behörden wurden keine Einwände bzw. Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende 6. Änderung des Bebauungsplanes „Dietwiesstraße-Ost Teil I“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2023 08:36 Uhr