Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung der Widmung eines Teilstücks der GVS Fridolfing-Eizing FlNr. 3451, Gemarkung Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

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Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen (18.05 Uhr).
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Die als Teil der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing – Eizing gewidmete Zufahrt zu den Anwesen Eizing 1 und 2 auf dem Grundstück FlNr. 3451, Gemarkung Fridolfing hat auf einer Länge von ca. 65 m, von der Zufahrt zum Anwesen Eizing 2 bis zum westlichen Ende des Flurstücks 3451, Gemarkung Fridolfing jede Verkehrsbedeutung verloren. Die öffentliche Widmung ist somit gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes einzuziehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die öffentliche Widmung des bezeichneten Teils der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing – Eizing auf FlNr 3451, Gemarkung Fridolfing auf einer Länge von ca. 65m einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen und das Bestandsverzeichnis entsprechend zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 08:36 Uhr