Bauleitplanung Fridolfing Nord - 18. Änderung; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 03.05.2018 hat inkl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.05.2018 bis einschl. 25.06.2018 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 10/2018 vom 18.05.2018 hingewiesen. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.07.2018 bis zum 01.08.2018.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben:
  • Landratsamt Traunstein – untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Achengruppe Kirchanschöring
  • Bayernwerk AG

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1.        Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 17.07.2018

Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Forderung, die Festsetzung Nr. 1 des Änderungsbereiches 2 dahingehend klarzustellen, dass sich die Änderung auf die Ziffer 2 des Bebauungsplanes i.d.F. vom 04.10.2007 (Grundfläche je Einzelhaus 150m², je Doppelhaushälfte 100m²) bezieht, sollte aus Sicht der Verwaltung nachgekommen werden.



2. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 23.07.2018

Das Schreiben (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme hat keine Auswirkung auf das Planaufstellungsverfahren. Die genannten Hinweise sind aber im Rahmen einer späteren Bebauung zu beachten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Festsetzung Nr.1 des Änderungsbereiches 2 entsprechend der Forderung zu präzisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass diese im Planaufstellungsverfahren keinen Handlungsbedarf auslöst. Im Rahmen einer künftigen Bebauung sind die genannten Hinweise aber zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine weiteren Planänderungen oder Anpassungen erforderlich, die den Grundzügen der Planung entgegenstehen. Der Gemeinderat beschließt daher die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ in der Fassung vom 03.05.2018 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2018 09:35 Uhr