Änderung des Bebauungsplanes "Pietling Fürster Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 79 und 79/5 der Gemarkung Pietling - Ergebnis der öffentlichen Auslegung/Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.10.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.07.2018 hat inkl. Begründung und immissionsschutztechnischem Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.08.2018 bis einschl. 07.09.2018 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 12/2018 vom 27.07.2018 hingewiesen. Parallel erfolgte die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein – untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • Achengruppe Kirchanschöring
  • Bayernwerk AG
  • Deutsche Telekom

Folgende Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 13.08.2018

Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anregung, den Schnittpunkt zur Bestimmung der Höhenlage noch eindeutiger zu formulieren, sollte nachgekommen werden. Es wird vorgeschlagen, den Fahrbahnrand als Bezug zu definieren. Die Legende wird entsprechend ergänzt.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Entwurf entsprechend anzupassen.

Beschluss

Aufgrund des vorangegangenen Beschlusses sind keine Planänderungen erforderlich, die die Grundzüge der Planung berühren. Der Gemeinderat beschließt daher, die Änderung des Bebauungsplanes „Pietling Fürster Straße“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2018 12:06 Uhr