Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.07.2018 hat inkl. Begründung und immissionsschutztechnischem Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.08.2018 bis einschl. 07.09.2018 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 12/2018 vom 27.07.2018 hingewiesen. Parallel erfolgte die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.
Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:
- Landratsamt Traunstein – untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
- Achengruppe Kirchanschöring
- Bayernwerk AG
- Deutsche Telekom
Folgende Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 13.08.2018
Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anregung, den Schnittpunkt zur Bestimmung der Höhenlage noch eindeutiger zu formulieren, sollte nachgekommen werden. Es wird vorgeschlagen, den Fahrbahnrand als Bezug zu definieren. Die Legende wird entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Entwurf entsprechend anzupassen.