Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Ostmarkstraße Süd" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 18.07.2018 hat inkl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.09.2018 bis einschl. 08.10.2018 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 17/2018 vom 31.08.2018 hingewiesen. Parallel erfolgte die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:
- Landratsamt Traunstein – Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde
Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Achengruppe Kirchanschöring
Bayernwerk Netz GmbH
Deutsche Telekom
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
Beschluss
Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind keine Planänderungen erforderlich, die die Grundzüge der Planung berühren. Der Gemeinderat beschließt daher, den Bebauungsplan „Ostmarkstraße Süd“ als Satzung. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2018 15:15 Uhr