Änderung der Außenbereichssatzung "Fridolfing, Am Kloster"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Die rechtskräftige Außenbereichssatzung „Fridolfing, Am Kloster“ enthält eine Wohneinheiten beschränkung. Demnach sind max. zwei Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig.

Die Eigentümerin des Anwesens Am Kloster 9; Frau Maria Dufter, beantragt nun, weitere Wohnungen zuzulassen. In dem in Bau befindlichen Gebäude stünden weitere Wohnflächen im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss zur Verfügung. Der Antrag ist dahingehend auszulegen, dass zusätzliche Wohneinheiten zugelassen werden sollen. Dies ist nur über eine Satzungsänderung möglich, weil Grundzüge der Planung berührt sind.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es grundsätzlich denkbar, die Wohneinheitenbeschränkung zu ändern. Auch ist zu berücksichtigen, dass bei einem Bestandsausbau möglicherweise ohnehin mehr als zwei Wohnungen zulässig gewesen wären. Aufgrund Lage und Struktur des Gebietes sollten aber als Obergrenze nicht mehr als vier Wohneinheiten je Wohngebäude festgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren für eine Satzungsänderung einzuleiten. Es sollen max. vier Wohneinheiten je Wohngebäude festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2018 10:26 Uhr