Hermann Otto GmbH; Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück FlNr. 4758 der Gemarkung Fridolfing, Strohhoferfeld 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Strohhof III“ und entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 17 und Art. 72 BayBO handelt, unterliegt die Errichtung allerdings der Baugenehmigungspflicht. Das Lagerzelt soll für die Dauer von 5 Jahre bestehen bleiben.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.
Die Standzeit des Lagerzeltes soll auf 5 Jahre  beschränkt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2018 10:29 Uhr