Zu diesem TOP wurden eingeladen bzw. sind anwesend:
- Herr Ralf Engelhardt, Gutachter, Büro Schlothauer & Wauer GmbH, München
- Herr Andreas Spörl, PI Laufen,
- Herr Thomas Enzinger, PI Traunstein, Verkehrssachbearbeiter,
- Herr Rene Merz, LRA TS, Untere Verkehrsbehörde (>abgesagt),
- Herr Gerhard Seehuber, LRA TS, Kreisstraßenverwaltung (>abgesagt).
Das Gutachten sowie sämtliche Anlagen wurde an alle GR-Mitglieder per Mail am 22.11.2022 versandt.
Durch den Bürgermeister werden die anwesenden Vertreter der Fachbehörden und der Ersteller des Gutachtens sowie Presse und die zahlreichen Besucher begrüßt. Anschließend übergibt er das Wort an H. Engelhardt mit der Bitte um weitere Erläuterung der Ergebnisse aus dem erstellten Gutachten.
H. Engelhardt gliedert seinen Vortrag wie folgt:
- Kurzvorstellung des Gutachtens
- Maßnahmenuntersuchungen, Empfehlungen …
Auf die Präsentation vom 10.01.2023 wird vollinhaltlich Bezug genommen. In diesem Zuge wird auch eine Charakterisierung der vorhandenen Straßenzüge vorgenommen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass anhand der Verkehrsbelastungen und der Einordnung der Straßen hinsichtlich ihrer verkehrlichen und sonstigen Funktionen keine maßgebenden Defizite oder Problembereiche identifiziert wurden. Es lägen stets für die jeweiligen Straßentypen übliche Verkehrsmengen vor. Die Schwerverkehrsanteile seien als üblich anzusehen.
In weiterer Folge werden noch die Pendlerstatistik und eine Verkehrsprognose dargestellt.
Bei den Maßnahmenuntersuchungen bzw. Empfehlungen werden im Wesentlichen folgende Punkte dargestellt mit anschl. Diskussion im GR:
- Engstelle Hadrianstraße auf Höhe Rupertistraße und weiterer Gehwegverlauf: Hierzu wird von Herrn Spörl die Unfallstatistik vorgetragen. Es handelt sich nicht um eine erhöhte Gefahrenlage. Gegen eine Verbreiterung des Gehweges bestünden keine grundsätzlichen Einwände. Nach der Stellungnahme des Straßenbaulastträgers (Landkreis) wird eine Verschmälerung der Fahrbahn kritisch gesehen; im weiteren Verlauf (Höhe Unterwirt) kommt für den Landkreis keine Fahrbahnverschmälerung in Betracht. In der weiteren Diskussion beschränkt man sich bei der Engstelle auf Variante 1. Für Fußgänger gäbe es Alternativen (über Kriegerdenkmal). Bezüglich der Aufstellung großer/langer Fahrzeuge auf der Kreisstraße werden Bedenken geäußert. Grundsätzlich seien vorhandene Gehwegverengungen auch im Sinne einer Verbesserung der Barrierefreiheit zu beseitigen.
Ergebnis: Mögliche Verbesserungen wären durch eine Tiefbauplanung in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger zu untersuchen.
- Radverkehr, Ortseingang von Götzing kommend: Laut H. Enzinger sei die Situation nicht optimal. Da keine Unfälle vorliegen, sei der Druck für Veränderungen aber nicht groß. Laut Gutachten könnte eine Querungshilfe die Fahrradführung verbessern. Eine Fortführung der Gehwegfreigabe für den Radverkehr in Richtung Ortszentrum sollte unterbunden werden. Durch den Bürgermeister wird ausgeführt, dass diese Stelle immer wieder Thema der Verkehrsschau sei, man sollte deshalb eine nachhaltige Lösung anstreben.
Ergebnis: Mögliche Verbesserungen könnten durch eine Tiefbauplanung in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger untersucht werden.
- Radverkehr, Anlage eines Radschutzstreifens an der Hadrianstraße: Seitens der Polizei bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Es handelt sich nicht um einen Trennstreifen. Durch den Schutzstreifen würde der Verkehr gebremst, es besteht keine Benutzungspflicht, Hinweis auf Radfahrer, Parken nicht mehr erlaubt. Ob die nötigen Breiten verfügbar sind, wäre zu prüfen.
Ergebnis: Die Anlage eines Radschutzstreifens könnte planerisch in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger näher untersucht werden.
- Radverkehr, Anlage eines Radschutzstreifens an der Laufener Straße: siehe oben. Zum Thema Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 kmh weist die Polizei deutlich darauf hin, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Auch die Sportanlage lässt dies nicht zu. Sollte dennoch eine Anordnung erfolgen, kann bei Verstößen keine Ahndung erfolgen. Herr Spörl verweist ergänzend auf seine ausführliche Stellungnahme vom 25.04.2022.
Die Aussagen zu Tempo 30 gelten gleichermaßen für die Stefan-Glonner/Tittmoninger Straße.
Durch den 1. Bürgermeister wird ausgeführt, dass ein Ausbau der Laufener Straße mit deutlichen baulichen Änderungen bereits angedacht sei. In der Folge könnte der Verkehr auch baulich gedämpft werden.
Nach Meinung von Herr Engelhardt sei auch eine „Fahrradstraße“ eine Option.
Ergebnis: Die Anlage eines Radschutzstreifens, einer Fahrradstraße oder eine grundlegende Neugestaltung müsste planerisch näher geprüft werden.
- Hauptstraße Pietling, bauliche Maßnahmen bzw. Anlage eines Radschutzstreifens: Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 kmh wird seitens des Gutachters nicht empfohlen. Es könnten aber bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung überlegt werden, z. B. Abschnittsbildung innerhalb der OD, Schaffung von Engstellen durch Einbauten, Fahrbahnverschwenkungen o. ä. Auch an den Ortseingängen könnten (weitere) bauliche Geschwindigkeitsdämpfungen sinnvoll sein, jedoch müsse die Nutzbarkeit durch den Schwerverkehr (Busse, Landwirtschaft) gewährleistet bleiben und es dürfe nicht zu Nachteilen für den Fußgänger- und Radverkehr kommen.
Ergebnis: Die Anlage eines Radschutzstreifens oder/und bauliche Änderungen innerhalb der Ortsdurchfahrt müsste planerisch näher geprüft werden.
I. Ü. wird ergänzend auf die Inhalte in der Präsentation verwiesen. In der weiteren Diskussion wurde über die teils große, auch gesundheitlich relevante Lärmbelastung durch den Verkehr, mögliche Änderungen der Rechtsvorschriften in Richtung Kompetenzstärkung der Kommunen und allgemein eine Zurückdrängung des Vorrangs des motorisierten Verkehrs gesprochen.
Durch den 1. Bürgermeister wird abschließend vorgeschlagen, über das weitere Vorgehen zu den einzelnen Maßnahmen baldmöglich zu entscheiden. Außerdem sollten seiner Meinung nach die als Grundlage dienenden Verkehrszahlen in einigen Jahren aktualisiert werden.