Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 243/3 der Gemarkung Fridolfing, Zwieselstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 07.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt außerhalb eines Bebauungsplangebietes oder eines Gebietes einer städtebaulichen Satzung und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, somit im planungsrechtlichen Außenbereich. Sämtliche Grundstücke südlich der Salzachstraße liegen – mit Ausnahme derer an der St.-Johann- und Zwieselstraße – im Außenbereich (siehe auch „Lageplan südlich der Salzachstraße“). Eine landwirtschaftliche Privilegierung ist nicht gegeben, somit erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das sonstige Vorhaben im Außenbereich ist nicht zulässig, da öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden:
- Es widerspricht den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes (Grünfläche);
es ist schädlichen Umwelteinwirkungen, ausgehend von der angrenzenden Landwirtschaft, ausgesetzt (Das frühere Gutachten im Zusammenhang mit einer baulichen Entwicklung im OT In der Point ist hier nicht verwendbar);
es verursacht unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen und Ver- und Entsorgung;
es beeinträchtigt die natürliche Eigenart der Landschaft;
es lässt die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten und
es ist gegen Bezugnahmen nicht abgrenzbar.
Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche an, die Erschließung ist somit nicht gesichert.
Für das Grundstück bestünde ein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB. Von Seiten der Gemeinde wird derzeit nicht erwogen, das Grundstück und/oder die angrenzenden westlichen Flächen zu überplanen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2023 09:54 Uhr