Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 243/3 der Gemarkung Fridolfing, Zwieselstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 07.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt außerhalb eines Bebauungsplangebietes oder eines Gebietes einer städtebaulichen Satzung und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, somit im planungsrechtlichen Außenbereich. Sämtliche Grundstücke südlich der Salzachstraße liegen – mit Ausnahme derer an der St.-Johann- und Zwieselstraße – im Außenbereich (siehe auch „Lageplan südlich der Salzachstraße“). Eine landwirtschaftliche Privilegierung ist nicht gegeben, somit erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das sonstige Vorhaben im Außenbereich ist nicht zulässig, da öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden:
  • Es widerspricht den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes (Grünfläche);
  • es ist schädlichen Umwelteinwirkungen, ausgehend von der angrenzenden Landwirtschaft, ausgesetzt (Das frühere Gutachten im Zusammenhang mit einer baulichen Entwicklung im OT In der Point ist hier nicht verwendbar);
  • es verursacht unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen und Ver- und Entsorgung;
  • es beeinträchtigt die natürliche Eigenart der Landschaft;
  • es lässt die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten und
  • es ist gegen Bezugnahmen nicht abgrenzbar.

Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche an, die Erschließung ist somit nicht gesichert.

Für das Grundstück bestünde ein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB. Von Seiten der Gemeinde wird derzeit nicht erwogen, das Grundstück und/oder die angrenzenden westlichen Flächen zu überplanen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2023 09:54 Uhr