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Gemeinderat Horst Endlmaier hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
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Das Vereinsheim des Tennisclubs wurde 1983 erbaut. Die seither notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wurden in Eigenregie erbracht. Im Jahr 2013 erfolgte der Einbau einer Dach-Solaranlage, bei der sich die Gemeinde mit einen Zuschuss von 2.000 € beteiligte.
Der Tennisclub Fridolfing beabsichtigt nun anlässlich seines 50-jahrigen Bestehens, diverse Sanierungsmaßnahmen an der Tennisanlage durchzuführen.
Dies wären im Wesentlichen:
- Erneuerung der Umkleiden für Damen und Herren
- Erneuerung der WC-Anlagen für Damen und Herren
- Erneuerung der Holzverschalung an der Südseite (Richtung TSV-Stadion)
- Malerarbeiten am gesamten Haus
- Errichtung einer kleinen Zuschauerterrasse zwischen den Plätzen
Eigenleistungen werden, soweit möglich, ausgeführt.
Nach vorläufigen Schätzungen beläuft sich der Wert dieser Arbeiten, ohne Abzug der Eigenleistungen auf 37.056,27 €. Abgezogen werden von dieser Summe noch Eigenleistungen für diese Arbeiten i.H.v. 4.500 €. Der Tennisclub bringt für diese Arbeiten einen Eigenanteil aus Ihren Mitteln von 10.000 € auf. Es verbleibt somit ein nicht gedeckter Betrag von ca. 23.000 €, der nunmehr als Zuschuss beantragt wird.
Zusätzlich wird bemerkt, dass sonstige Eigenleistungen i.H.v. ca. 6.650 € erbracht werden.
Des Weiteren soll die seit 1977 bzw. 1982 bestehende Flutlichtanlage ertüchtigt werden. Dazu sollen vier Flutlichtmasten der Plätze 1 und 2 sowie die jetzigen 2000 Watt Quecksilberdampflampen gegen moderne und zweckmäßige LED-Fluter ausgetauscht werden.
Die LED-Fluter belaufen sich auf 57.068,71 €, die zugehörigen Fundament- und Materialkosten auf ca. 4.000 €. Die Kosten für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage belaufen sich somit insgesamt auf voraussichtlich 61.068,71 €. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Die Grab- und Fundamentarbeiten werden in Eigenleistung erbracht.
Für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage werden Fördermittel von ca. 45 % (20 % BLSV und 25 % StMUV), das sind rund 27.480,92 €, ausgereicht, so dass per Saldo ein Fehlbetrag von 33.587,79 € entsteht.