Bauantrag zum Abbruch der Stallung und Anbau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2392 der Gemarkung Fridolfing, Eberding 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungs-satzung „Eberding (Dorf)“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB i. V. m. den Festsetzungen der Satzung.
Es liegen zwei Abweichungen von den Festsetzungen der Satzung vor: Die seitliche Wandhöhe beträgt mehr als 6,40 m; weiter ist das Seitenverhältnis von 4 zu 5 nicht eingehalten. Es wird empfohlen den Abweichungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zuzustimmen, da eine profil- und traufgleiche Anbindung an den Bestand Vorrang hat und das Seitenverhältnis unter Berücksichtigung des Bestandes wieder gewahrt wird.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. Den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen der Satzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 12:12 Uhr