Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Demnach wird ein zusätzliches Gebäude für möglich erachtet, sofern hohe Ansprüche an die Gestaltung gestellt werden, um den Belangen der Denkmalpflege gerecht zu werden. Ein Garagengebäude solle planerisch fixiert werden, außerdem wird von einer verputzten Lochfassade abgeraten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um den gestalterischen Anforderungen gerecht zu werden, wird empfohlen, für den Hauptbaukörper eine vollständige, senkrechte naturbelassene Holzschalung anstatt der Lochfassade vorzusehen. Da es sich um eine Satzung nach § 34 BauGB handelt und um flexibel zu bleiben wird allerdings die Fixierung eines Garagengebäudes nicht empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.05.2023 11:46 Uhr