Neubebauung der Gemeindewiese - Sanierung der öffentlichen WC-Anlage Vorstellung Entwurfsplanung/Eingabeplanung und Freigabe Kostenberechnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu diesem TOP ist H. Lechner vom Architekturbüro Lechner & Lechner, Traunstein, anwesend.
Außerdem ist Frau Stilla Schupfner als Vertreterin der Kirchenverwaltung anwesend.
Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 30.03.2023 mit dem Projekt WC-Anlage befasst und beschlossen, die Einraum-Variante umzusetzen. Auf dieser Basis sollte die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nun fertiggestellt werden. Auf den Inhalt des genannten Beschlusses wird i. Ü. vollinhaltlich Bezug genommen.
Von Planerseite wurde die Entwurfsplanung/Eingabeplanung fertiggestellt und wird wie folgt vorgestellt:
Auf die heutige Präsentation wird Bezug genommen. Es ist keine Edelstahlverkleidung mehr geplant, sondern der Einbau von Fliesen, die den Anforderungen z. B. zur Rutschfestigkeit genügen. Es soll eine einfache Rasterdecke mit Revisionsöffnung ausgeführt werden. Obwohl der Bodenaufbau noch nicht untersucht wurde, wäre auch hier eine neue Bodenplatte vorgesehen.
Für die Maßnahme ist nach der vorgelegten Berechnung mit Kosten in Höhe von 113.400 € brutto zu rechnen, das sind ca. 4 % mehr als die Kostenschätzung auswies
Nach Erteilung der notwendigen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis sollen die Gewerke unmittelbar ausgeschrieben und vergeben werden, um die Maßnahme noch vor Fertigstellung der Freianlagen für das BV Gemeindewiese durchführen zu können. Der Terminplan wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat regt an, bei den Vergaben soweit rechtlich möglich mit Angebotseinholungen bzw. beschränkten Ausschreibungen zu arbeiten.
Mit diesem Maßnahmenbeschluss sollte auch zugleich das Einvernehmen zum Erlaubnisantrag erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung/Eingabeplanung zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme auf dieser Basis durchzuführen. Die Kosten laut zugehöriger Kostenberechnung werden grundsätzlich freigegeben. Es ist aber noch zu prüfen, ob der Einbau einer neuen Bodenplatte bautechnisch unbedingt erforderlich ist.
Es soll keine Edelstahltüre, sondern eine Holz- oder Kunststofftüre je nach Abstimmung mit der Erlaubnisbehörde ausgeführt werden.
Der Gemeinderat beschließt weiter, das Einvernehmen der Gemeinde zum Erlaubnisantrag herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.07.2023 11:46 Uhr