Neubau eines Fußgängerstegs über die Götzinger Ache bei Umundum - Vorstellung der Planung und Kostenfreigabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Döpper von der BG Trauntal GmbH, Ruhpolding, anwesend und erläutert die geplante Maßnahme.

Bei der Bauwerkshauptuntersuchung 2021 am Fußgängersteg in Umundum wurde festgestellt, dass der Bauwerkszustand lediglich noch „befriedigend“, jedoch die Verkehrssicherheit als gerade noch gegeben, bewertet wurde und ein baldiges Sanierungskonzept anzustreben sei. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerkshauptuntersuchung wurden zur Vermeidung von weiteren Schäden, Sicherungsmaßnahmen am Fundament für 5.258 € brutto durchgeführt, was bei einem Neubau auch verbleibt und nicht zurückgebaut werden muss. Zudem wurde der Holzbohlenbelag durch den Bauhof erneuert. Die Brücke stammt aus dem Jahr 1968 und wurde damals ohne Statik und Planung gebaut. Die Widerlager der Brücke sind unterspült und bedürfen einer dringenden Schutzmaßnahme gegen weiteres Unterspülen, um die Standsicherheit nicht weiter zu gefährden. 

Nach dem Konzeptvorschlag durch das Ing. Büro BG Trauntal aus Ruhpolding sollen beidseitig die Widerlager unterbaut und mit einem Kolkschutz aus Wasserbausteinen versehen werden. Es wäre weiter geplant, zwei neue Brückenauflager auf den bestehenden Widerlagern zu errichten, um nicht in die bestehende Bachsohle eingreifen zu müssen. Des Weiteren soll der Überbau wegen fehlender Statik, welche auch durch die Bauweise mit Bahnschienen nicht nachweisbar ist, abgebaut und durch einen neuen Überbau aus einer Stahl- Holzkonstruktion ersetzt werden. Die nutzbare Breite beträgt 1,20 m, Geländerhöhe für Fußgänger 1,10 m.

Nach aktueller Kostenschätzung vom 06.07.2023 ist mit Brutto-Baukosten von 82.110 € für den Brückenneubau und mit 17.850 € an Nebenkosten für Planung und Statik zu rechnen. Ein Wasserrechtsverfahren ist aller Voraussicht nach noch nötig.
Eine Bauausführung wäre nach derzeitigem Stand 2023 noch möglich, hängt aber von nötigen Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. 

Die Wegeanbindungen sind zwar nicht abgemarkt, aber öffentlich gewidmet bzw. im Rahmen der Flurbereinigung als öff. Wege bestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und die veranschlagten Kosten zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme wie in der Entwurfsplanung vom 23.05.2023 dargestellt durchzuführen. Sollte das WWA einen noch größeren Freibord (bisher geplant 0,50 m ab HQ 100) verlangen, sodass sich dadurch im Bereich der Wegeanbindungen noch bauliche Änderungen verbunden mit Mehrkosten ergäben, so wird auch hierzu die Zustimmung gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Planung eine beschränkte Ausschreibung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2023 09:13 Uhr