Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen folgende Stellungnahmen ein:
Schreiben eines Bürgers vom 26.01.2023
Das der Gemeinde durch das LRA TS übermittelte Schreiben vom 26.01.2023 (Anlage) wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme wendet sich gegen die Durchführung der Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Da die überplante Fläche größer als 20.000 m² sei, sei ein Regelverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Wahl des Änderungsverfahrens gem. § 13 a BauGB ist hinsichtlich der Flächenberechnung nicht der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausschlaggebend, sondern gem. § 13 a Abs.1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zwar eine Fläche von rund 33.400 m², bei der vorliegenden GRZ von 0,4 liegt die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 BauNVO jedoch nur bei ca. 13.360 m². Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes ist somit zulässig und nicht zu beanstanden.
Beschluss
Die Wahl des Verfahrens ist zulässig und nicht zu beanstanden. Aufgrund der Stellungnahme des Hr. Berthold ergibt sich kein Handlungsbedarf im Verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 09:13 Uhr