Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 09.02.2023, E-Mail vom 26.04.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben vom 09.02.2023 wird zur Kenntnis genommen. Da die Baugrenzen ausgeweitet würden und dies in die Genehmigungssituation der Fa. Otto Chemie eingreifen könnte, wird die Einholung eines schalltechnischen Gutachtens empfohlen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entwürfe wurden aufgrund der Problematik dahingehend angepasst, dass die Baugrenzen nicht näher an die bestehenden Gewerbenutzungen heranrücken. Auf dieser Grundlage wurde gutachterlich festgestellt, dass durch die geplante Änderung der Baugrenzen auch die gemäß der vorhandenen rechtskräftigen Bauleitplanung auf den Gewerbeflächen zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht beschränkt werden. Die Schallschutzziele im Städtebau auf der Ebene der Bauleitplanung seien somit ohne zusätzliche Festsetzungen zum Schallschutz als gewahrt anzusehen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat das Ergebnis mit Mail vom 26.04.2023 (Anlage) bestätigt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Es ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 09:13 Uhr