Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 455/1 der Gemarkung Fridolfing, Watzmannstraße 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße“ in der Fassung vom 30.03.2023. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen der Satzung und im Übrigen nach § 34 BauGB. Hinsichtlich des nordseitig geplanten Pultdaches sind Abweichungen von der Satzung zu verzeichnen (Pultdach, DN 16°). Es bestehen keine Bedenken, den Abweichungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zuzustimmen.
Die geplante Höhenlage ist planerisch nicht prüfbar. Es wird daher vorgeschlagen, die Höhenlage nach Abbruch des Bestandsgebäudes abzustecken und gemeinsam mit dem LRA abzunehmen.
Die Fassadengestaltung ist unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe zur St. Johann Kirche abschließend durch die Denkmalbehörde/Untere Bauaufsichtsbehörde zu bewerten.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Der Abweichung bzgl. des Pultdaches wird zugestimmt. Die Höhenlage soll zusammen mit der Genehmigungsbehörde vor Ort abgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2023 10:00 Uhr