Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 455/1 der Gemarkung Fridolfing, Watzmannstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungs-satzung „Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße“ in der Fassung vom 30.03.2023. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen der Satzung und im Übrigen nach § 34 BauGB. Hinsichtlich des nordseitig geplanten Pultdaches sind Abweichungen von der Satzung zu verzeichnen (Pultdach, DN 12°). Es bestehen keine Bedenken, den Abweichungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zuzustimmen.
Die geplante Höhenlage weicht von den Festsetzungen der Satzung ab. Es wird daher vorgeschlagen, die Höhenlage abzustecken und gemeinsam mit dem LRA abzunehmen.
Die Fassadengestaltung wurde unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe zur St. Johann Kirche bereits abgestimmt.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Der Abweichung bzgl. des Pultdaches wird zugestimmt. Die Höhenlage soll zusammen mit der Genehmigungsbehörde vor Ort abgenommen werden (Befreiung ggf. eingeschlossen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2023 10:00 Uhr