Mayer Richard, Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Bullenstalles in einen Hühnerstall auf Fl.Nr. 1030/2, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Niederaustraße 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 12.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An den bestehenden Gebäuden sollen keine baulichen oder sonstigen Änderungen vorgenommen werden, lediglich die genehmigungsrechtliche Situation soll bereinigt werden.
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Innenbereich und beurteilt sich daher nach §34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§34 Abs.1 BauGB).
Die nähere Umgebung des umzunutzenden Gebäudeteiles ist durch kleineres Gewerbe und auch durch die im Süden angrenzende Zimmerei, welche im MI liegt, geprägt. Die Tierhaltung dient vorwiegend der Direktvermarktung der Eier und kann wohl als sonstiger Gewerbebetrieb im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO bezeichnet werden. Nicht wesentlich störende sonstige Gewerbebetriebe sind im MI allgemein zulässig. Aus Sicht der Verwaltung ist die Haltung von 150 Hühnern (ohne Hahn), wie vom Antragsteller angegeben, verbunden mit dem anfallenden Kundenverkehr in diesem Bereich noch als nicht störend zu bezeichnen. Auch die Tatsache, dass bisher keine Nachbarbeschwerden bekannt geworden sind, deutet auf die Nachbarverträglichkeit hin.
Gegenstand der Nutzungsänderung sind sowohl der Raum „Hühner auf Rost“ als auch der Raum „Lagern, zählen …“. Die Prüfung der Abstandsflächensituation obliegt der Genehmigungsbehörde.
Beschluss
Der UBA nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet die Nutzungsänderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2020 13:58 Uhr