I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2019
Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2019 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.
Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 20. November 2018 und 29. Januar 2019 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.
Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2019 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2018 bis 2022 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.
Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.
Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2019 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.564.100,00 € eingeplant werden konnte.
Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 10,84 Mio. € ist keine Ermächtigung zur Kreditaufnahme notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.664.700,00 € geplant.
Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.924.300,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.839.100,00 €
ab.
§ 2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
II. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022
Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.
III. Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.
Für das Jahr 2019 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von 54.966,38 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2019 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2018 bis 2022 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.