Bernhard Wolferstetter, Spannbruck 2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 3240, Gmkg. Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der landwirtschaftliche Betrieb wird im Nebenerwerb mit 30 Milchkühen bewirtschaftet. Neben dem Betriebsleiterwohnhaus befindet sich im Bestand im südöstlichen Gebäudeteil eine nicht-privilegierte (rechtlich nicht gesicherte) Wohnung. Die Schaffung einer Austragswohnung bzw. Errichtung eines Austragshauses ist grundsätzlich privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Inwieweit die bestehende Wohnung anzurechnen ist, ist im weiteren Verfahren zu klären.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen, soweit die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2019 16:20 Uhr