Hermann Otto GmbH, Antrag auf Zustimmung zur Einleitung von Regen- /Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Fridolfing auf dem Grundstück FlNr. 1119 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Antrag beinhaltet die Einleitung von Regen- und Niederschlagswasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal. Die Flächen sind 170 m² und 172 m² groß. Bei der Berechnung mit Erstellung des Entwässerungskonzeptes wurden die entsprechenden Anforderungen der Wasserwirtschaft berücksichtigt. Es wurde eine rechnerische Jahresableitmenge von 196,1 m³ errechnet. Aufgrund der größtenteils überdachten Flächen wird aber faktisch von einer deutlich geringeren jährlichen Einleitungsmenge ausgegangen.
Die Wassermenge soll im Rückhaltebecken, das gleichzeitig als Haveriebecken dient, zurückgehalten und nach Überprüfung gemäß gültiger Entwässerungssatzung gedrosselt in den Schmutzwasserkanal abgegeben werden.

Aus Sicht der Verwaltung und des Kläranlagenbetriebes könnte dem Antrag unter folgenden Auflagen und Bedingungen zugestimmt werden:
  1. Bereitstellung eines ausreichend dimensionierten  Rückhalteraumes;
  2. Maximaler Drosselabfluss = 1,5 l/s;
  3. Laufzeitdokumentation der Drossel und des Behälterfüllstandes mit täglicher Übermittlung;
  4. Vorbeugende Maßnahmen, die die Einleitung gefährlicher Flüssigkeiten oder Stoffe in den öff. Kanal verhindern;
  5. Recht von Probenahmen durch den öff. Abwasserbetrieb;
  6. Vorlage eines Bestandsplanes der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen.

Beschluss

Der UBA nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet die Einleitung wie beschrieben in gedrosselter Weise. Die vorgeschlagenen Auflagen und Bedingungen sind vom Grundstückseigentümer bzw. Betreiber einzuhalten. I. Ü. gilt die Entwässerungssatzung der Gemeinde Fridolfing in der Fassung vom 21.04.2015 und ist entsprechend zu beachten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2019 10:09 Uhr