Frech Alois, Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1958/2 der Gemarkung Fridolfing, Obergeisenfelden 1a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Josef Frech hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 GO nicht teilgenommen.
Das Baugrund
stück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Aus Sicht der Gemeinde Fridolfing werden öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt, da sich das untergeordnete Nebengebäude noch gefällig an das best. Anwesen anfügt. Die bisher vertretene Auffassung der Genehmigungsbehörde, dass nur ein Anbau an die best. Garage in Frage komme, wird von Seiten der Gemeinde Fridolfing ausdrücklich nicht geteilt, da das dann entstehende Nebengebäude gegenüber dem Hauptgebäude zu dominant würde. Daher erscheint eine abgesetzte Lösung besser.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.05.2019 10:09 Uhr