Löhr Peter, Bauantrag zur Errichtung eines 4 -Familienwohnhauses mit Teilelager auf dem Grundstück FlNr. 1234/4 der Gemarkung Fridolfing, Tittmoninger Str. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Das Gebiet entlang der Tittmoninger und Stefan-Glonner-Straße ist wohl als Mischgebiet im Sinne der BauNVO zu werten; darauf deutet auch die Darstellung im gültigen FNP hin. Wohnen ist im MI generell zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nutzungszahlen (GFZ 0,65 und GRZ II 0,70) sind zwar vergleichsweise hoch, erscheinen jedoch bei Betrachtung der vorhandenen dichten Bebauung entlang der Stefan-Glonner-Straße als vertretbar.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen laut Planung durch Grundrissorientierung (Wohn- und Aufenthaltsräume von der Straße abgewandt) und passive Lärmschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Der auf dem Grundstück vorhandene Betrieb mit den angegebenen Betriebszeiten an Werktagen sowie entspr. Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Arbeiten bei geschlossenem Tor) steht der geplanten Wohnnutzung – soweit für die Gemeinde prüfbar – nicht entgegen.
Für die Nutzungen auf dem Grundstück sind insgesamt 10 Stellplätze erforderlich; es sind 8 Stück im Freien und 3 in der Werkstatt nachgewiesen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2019 10:09 Uhr