Aringer Johann, Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1030/6 der Gemarkung Fridolfing, Niederaustraße 14 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 9

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Hier sind Vorhab en zulässig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen, öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben entspricht nach Ansicht der Verwaltung dem Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB, öffentliche Belange erscheinen nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist über die vorhandene Grundstückszufahrt gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2019 10:09 Uhr