Maier Josef, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Mitarbeiterwohnung sowie Änderung der best. Austragswohnung im Bestand mit Zuschlag zur Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken FlNrn. 4464 und 4463 der Gemarkung Fridolfing, Klebham 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist grundsätzlich privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Neuerrichtung einer Austragswohnung, soweit die Räume der best. Austragswohnung im Bestand der Betriebsleiterwohnung, welche auch eine entspr. große Wohnfläche haben darf, zugeschlagen werden. Die geplante Wohnfläche beträgt laut Berechnung 115 m² und bewegt sich somit ebenfalls im zulässigen Rahmen. Die Notwendigkeit der geplanten Mitarbeiterwohnung ist im weiteren Verfahren zu belegen; hierzu ist auch noch die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft einzuholen. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Gesamtmaßnahme im Sinne des BauGB privilegiert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die Festlegung der Höhenlage des geplanten Wohnhauses soll gemeinsam mit der Gemeinde Fridolfing erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2019 10:09 Uhr